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   OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10   

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https://dejure.org/2011,11692
OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10 (https://dejure.org/2011,11692)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2011 - Kart U 2/10 (https://dejure.org/2011,11692)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2011 - Kart U 2/10 (https://dejure.org/2011,11692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen Kooperationsvertrages über die Lieferung von OSB-Platten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen Kooperationsvertrages über die Lieferung von OSB-Platten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 327/09

    Vertragliches Wettbewerbsverbot im Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    Dies gilt im Einzelfall auch dann, wenn der Verstoß gegen ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot - anders als hier - als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung im Vertrag benannt worden ist und der Wettbewerbsverstoß sich unter Würdigung aller Umstände als so geringfügig darstellt, dass dadurch der Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht grundlegend beschädigt wird (BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 327/09, DB 2011, 233, zitiert nach Juris).

    Insbesondere weicht der Senat inhaltlich nicht von den Urteilen des BGH VIII ZR 327/09 und I ZR 78/87 ab.

  • OLG Hamburg, 20.01.2009 - 7 U 63/08

    Richtungstellung falscher Tatsachenbehauptungen im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    Die Parteien führten einen Parallelrechtsstreit vor dem Landgericht Neuruppin mit umgekehrtem Rubrum (Az.: 6 O 5/07 = OLG Brandenburg 7 U 63/08).

    Nachdem das Landgericht diese Hauptaufrechnung wegen des Aufrechnungsverbots in den AGB der hiesigen Beklagten in seinem dortigen Urteil nicht hat greifen lassen und die Klägerin am 25.8.2008 ihre dagegen eingelegte Berufung zurückgenommen hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 7 U 63/08), kann die Klägerin die Aufrechnungsforderung im vorliegenden Verfahren in vollem Umfang geltend machen.

  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 78/87

    Kündigung des Handelsvertretervertrages bei vertraglich geregelten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    Insbesondere weicht der Senat inhaltlich nicht von den Urteilen des BGH VIII ZR 327/09 und I ZR 78/87 ab.
  • BGH, 10.12.2008 - KZR 54/08

    Subunternehmervertrag II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    bbb.) Es spricht einiges dafür, dass die Konkurrenzklausel in dem Zeitpunkt im Jahre 2003, als die Parteien den Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, nach der älteren BGH-Rechtsprechung als kartellrechtlich wirksam angesehen worden wäre, wenn für die darin liegende Wettbewerbsbeschränkung bei wertender Betrachtungsweise im Hinblick auf die Freiheit des Wettbewerbs ein anzuerkennendes Interesse bestanden hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10.12.2008, KZR 54/08).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    1.) Soweit die Klägerin den Zahlungsantrag auf einen Betrag von 425.791,00 EUR erhöht hat, handelt es sich um eine auch im Berufungsverfahren zulässige Klageerweiterung, §§ 525, 264 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 19.3.2004, V ZR 104/03, zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.05.1998 - KZR 18/97

    "Subunternehmervertrag"; Kartellrechtliche Beurteilung einer Kundenschutzklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.5.1998, KZR 18/97, Subunternehmervertrag, zitiert nach Juris) besteht ein solches anerkennenswertes Interesse beispielsweise bei Konkurrenzverboten des Subunternehmers.
  • BGH, 26.03.2008 - X ZR 70/06

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abstrahlung von Werbevideos; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.03.2011 - Kart U 2/10
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in Fällen, in denen gegen eine Konkurrenzschutzklausel verstoßen worden ist, eine Abmahnung für erforderlich gehalten (so bei einem Verstoß gegen eine in einem Werkvertrag betreffend die Herstellung von Werbevideospots enthaltene Konkurrenzschutzklausel, BGH, Urteil vom 26.3.2008, X ZR 70/06, zitiert nach Juris).
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